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Die Frühjahrsvollversammlung des Diözesanpastoralrats, die am 15. März 2024 stattfand, hat sich als Themenschwerpunkt „Zukunft der Pfarrgemeinderäte – Pfarrgemeinderäte der Zukunft“ gewählt. Außerdem beschäftigte man sich mit der Erklärung „Fiducia supplicans“, die kurz vor Weihnachten vom Dikasterium für die Glaubenslehre herausgegeben wurde und die pastorale Sinngebung von Segnungen aufgreift.

Bischof Dr. Rudolf Voderholzer war es ein Anliegen, diese Erklärung auch in den synodalen Gremien des Bistums zu behandeln. In der Sitzung des Diözesanpastoralrats im Diözesanzentrum Obersmünster führte er aus, dass das Dikasterium mit dem Schreiben, das Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren und Personen in irregulären Beziehungen behandle, überrascht habe. Von der Deutschen Bischofskonferenz habe es Zustimmung gegeben, dagegen sei es bei fast allen afrikanischen Bischofskonferenzen auf Ablehnung gestoßen.

Zwei verschiedene Formen der Segnung

Bischof Voderholzer betonte, dass „Fiducia supplicans“ fest in der Lehre der Ehe bleibe, aber gleichzeitig die pastorale Sorge ernst nehme, wie es Papst Franziskus fordere. Neu sei, dass es zwei verschiedene Formen der Segnungen gebe: eine liturgisch-rituelle Form und eine spontane seelsorgerlich motivierte Form. Dadurch sei das klassische Verständnis von Segnungen erweitert worden. Bischof Voderholzer wies darauf hin, dass es den „Paarsegen“ nur bei der sakramentalen Eheschließung gebe, nicht einmal bei einer Verlobung. Der Segen für gleichgeschlechtliche Paare solle sich an „Fiducia supplicans“ orientieren. Wichtiger aber sei, was man sich vom Segen erhoffe: die Bitte um Hilfe für ein gottgefälliges Leben.

Bei der Vollversammlung kam auch zur Sprache, dass jeder Mensch segnen könne, wie z.B. auch Eltern ihre Kinder segneten. Bischof Voderholzer betonte, dass die jetzt veröffentlichte Erklärung etwas erlaube und empfehle, was bisher auch nie verboten gewesen sei. Der Präfekt des Glaubensdikasteriums bitte darum, den pastoralen Impuls von Papst Franziskus zu verinnerlichen.

Die Pfarreien der Zukunft

Der inhaltliche Schwerpunkt der Sitzung des Diözesanpastoralrats beschäftigte sich mit den Pfarrgemeinderäten, auf die durch die größer werdenden Pfarreiengemeinschaften andere Herausforderungen zukommen. Manfred Fürnrohr, Geschäftsführer der Diözesanen Räte, stellte die Aufgaben des Pfarrgemeinderats vor und erläuterte die Gründe für die Veränderungen. Zukünftig würden alle Pfarreien Mitglied einer Pfarreiengemeinschaft sein, die aus bis zu zehn Pfarreien bestehe. Gleichzeitig dürfe man aber die kleineren Orte nicht vergessen. Die Zusammenarbeit in den Pfarreiengemeinschaften solle sich auch in den Strukturen abbilden. Er stellte dazu verschiedene Modelle anderer Bistümer vor.

Wunsch nach Flexibilität bei Pfarrgemeinderäten

Unter der Leitung der beiden Gemeindeberater Reinhard Böhm und Patrizia Szörenyi wurden in Kleingruppen unterschiedliche Pfarreisituationen beleuchtet. Eine Gruppe beschäftigte sich damit, wie der Pfarrgemeinderat in einer Kreisstadt im ländlichen Umfeld aussehen könnte, eine andere wie es in Pfarreien in der Diaspora gelingen könnte, gut im Pfarrgemeinderat zusammenzuarbeiten. Auch Kleinstpfarreien und Stadtpfarreien wurden thematisiert. Überall wurde der Wunsch geäußert, möglichst flexibel auf die Gegebenheiten einzugehen, so dass es evtl. mehrere Modelle für Pfarrgemeinderäte im Bistum geben könne. Wichtig sei die Koordination auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft. Ein großes Anliegen war den Teilnehmern, dass Unterstützung für den Übergang nötig sei. Auch das Thema Finanzen in Pfarreiengemeinschaften wurde angesprochen.

Generalvikar Dr. Roland Batz stellte in Aussicht, dass bald drei Möglichkeiten vorgestellt würden, wie eine verlässliche und verbindliche Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen möglich sei. Er betonte auch, dass man im Sinne der Pfarreiengemeinschaft denken, aber im Sinne der Pfarrei handeln solle. Außerdem regte er an, die Ergebnisse nach drei Jahren zu evaluieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Vollversammlung war der Synthesebericht der Weltsynode zur „Synodalität“, die im vergangenen Herbst in Rom stattgefunden hat. Die Mitglieder des Diözesanpastoralrats wurden dazu eingeladen, bei einer Videokonferenz sich darüber auszutauschen und Rückmeldung zu geben, die von Prof. Josef Kreiml, Beauftragter des Bistums für die Weltsynode, zusammengefasst und nach Rom geschickt wird.

Text: Manfred Fürnrohr, Geschäftsführer Diözesane Räte