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Synodaler Prozess – Leitplanken von Papst Franziskus
Nachdem Manfred Fürnrohr, Geschäftsführer Diözesane Räte, die Anwesenden begrüßt hatte,
Bischof Rudolf Voderholzer bei seinen einführenden Worten ging das Wort an den Bischof, der dem Gremium aktuelle kirchenpolitische Entwicklungen in Deutschland vorstellte – insbesondere ging es um den „synodalen Prozess“. Dabei betonte Bischof Voderholzer, dass das Vorgehen von Papst Franziskus im Juni, einen spezifisch an die deutsche Kirche gerichteten Brief zu schreiben, „ziemlich einmalig in der Kirchengeschichte“ gewesen sei. Der Papst ermutige, den Weg zu gehen, ihn aber als geistlichen Prozess und als Weg des Gebets zu verstehen. Bischof Voderholzer wies besonders auf drei „Leitplanken“ hin, die der Papst in seinem Brief aufgestellt habe und die für ein Gelingen des synodalen Prozesses wesentlich seien: erstens eine Ausrichtung auf Neuevangelisierung, dann das Bedenken des sensus ecclesiae, des Sinnes für die Kirche und ihrer Sendung, und drittens die zeitliche und räumliche Einheit mit der Weltkirche.
Der Bischof bedauert sehr, dass im Nachgang dieses Briefes dennoch keine wirkliche Kurskorrektur der deutschen Bischofskonferenz (DBK) zu erkennen sei. Weder sei der eng am päpstlichen Schreiben orientierte neue Satzungsentwurf, den Bischof Rudolf Voderholzer zusammen mit Rainer Maria Kardinal Woelki und einigen Kirchenrechtlern verfasst hatte, angenommen worden, noch sei ein zusätzliches Forum für Neuevangelisierung eingerichtet worden. Obwohl Bischof Voderholzer mit Sorge auf die derzeitigen Entwicklungen blickt, möchte er beim synodalen Prozess voll mitarbeiten, auch in einem der Foren. Er hält es für sehr wichtig, dass die ganze Bandbreite der Theologie vertreten ist.
Eine problematische Entwicklung, die Bischof Rudolf in der Debatte derzeit beobachtet, sei der Argumentationsstil. Bisher hätten Argumente dann Gewicht gehabt, wenn sie sich auf Schrift, Tradition, Positionen der Heiligen und insbesondere auf das II. Vatikanische Konzil berufen konnten. Momentan würden all diese Argumente mit dem Hinweis daraufhin entkräftet, dass sie Versuche seien, ein überkommenes Kirchenbild und bestehende Machtstrukturen zu retten. „Wenn das der Argumentationsstil ist, sehe ich keinen Weg, zu einem vernünftigen Konsens zu kommen“, sagte der Bischof. Unter solchen Umständen müssten erst einmal die Spielregeln geklärt werden, sonst sei am Schluss die Frustration noch größer als vorher. Deshalb würde im Ständigen Rat der DBK nun erst einmal theologische Hermeneutik, also theologische Verstehenslehre diskutiert werden.
Finanzsituation der Diözese – Handlungsfähigkeit der Kirche sicherstellen
Nach den einleitenden Worten des Bischofs sprach der stellvertretende Finanzdirektor der Diözese Regensburg, Wolfgang Bräutigam,
über die gegenwärtige Finanzsituation des Bistums und stellte verschiedene Prognosen vor. Aufgrund der rückläufigen Kirchenmitgliederzahlen aber auch anderer Faktoren würde in den nächsten Jahren die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergehen. Nach diözesaner Hochrechnung würden demnach im Jahr 2045 – wenn alles in etwa so weiterliefe wie bisher – die Rücklagen des Bistums vollständig aufgebraucht sein. Generalvikar Michael Fuchs sagte, dies sei kein Grund zur Panik aber ein Grund zur Sorge. Um der negativen Finanzentwicklung entgegenzusteuern, sei eigens eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet worden, um einen Weg zu finden, wie die Diözese als Kirche weiterhin handlungsfähig bleiben kann. Ziel sei, bereits 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Bischof bindet Weltchristen ein
Bei der Herbstvollversammlung der DBK waren Empfehlungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe zu Anerkennungsleistungen bei Missbrauch eingereicht worden und hatten wegen der hohen Summen, die dort genannt werden, eine große mediale Aufmerksamkeit ausgelöst. Dabei war das Missverständnis aufgetreten, dass es sich um eine bereits gefallene Entscheidung handle, dass nach diesen Empfehlungen vorgegangen werden soll. Da das Thema der Anerkennungsleistungen aber in der nächsten Vollversammlung der DBK erst diskutiert wird, hat Bischof Vorderholzer verschiedene diözesane Gremien um eine Einschätzung gebeten. Er möchte möglichst viele Stimmen aus der Diözese Regensburg hören und diese auch, soweit möglich, in seine Meinung einfließen lassen, wenn es bei der nächsten Vollversammlung der DBK um dieses Thema geht. In der regen Diskussion am Freitag war die einhellige Meinung, dass das Bistum Regensburg im Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs einen vorbildlichen Weg beschritten hätte. Besonders schlimm wäre es, wenn die neue Regelung dort wieder etwas aufbricht, wo jetzt eine gewisse Befriedung erreicht sei. Betroffene hätten den ausdrücklichen Wunsch, betonte Bischof Voderholzer, der viele Gespräche mit Missbrauchsopfern geführt hat, mit dieser Phase ihrer Lebensgeschichte auch Frieden schließen zu können.
Beratungsgremium des Bischofs
Der Diözesanpastoralrat ist ein Beratungsgremium des Bischofs. Er soll „das, was die seelsorgliche Tätigkeit in der Diözese betrifft, untersuchen, beraten und hierzu praktische Folgerungen vorschlagen“ (Statut des Diözesanpastoralrats, §2 (1)). Das II. Vatikanische Konzil förderte eine stärkere Einbindung der Weltchristen. In diesem Zuge wurde das Gremium des Diözesanpastoralrates eingeführt, der aus 33 Vertretern der Pfarrgemeinderäte, den Regionaldekanen sowie Vertretern von Verbänden, Ordensmännern und Ordensfrauen, Pastoral- und Gemeindereferenten, Diakonen und Priestern besteht. Außerdem gehören ihm die amtierenden Weihbischöfe, der Generalvikar und der Seelsorgeamtsleiter an. Der Diözesanpastoralrat dient der Koordinierung und Förderung des Laienapostolates, also der spezifischen Sendung der Laien, in verschiedenen Bereichen innerhalb der Diözese.