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Der Diözesanpastoralrat ist am 30.11.2018 zur konstituierenden Sitzung 18 11 30 DiPR VV Plenumin der Berufungsperiode 2018-2022 zusammengekommen. Bischof Rudolf Voderholzer, Vorsitzender des Gremiums, betonte, dass hier das ganze Bistum abgebildet sei und es sich um ein wichtiges Beratungsgremium neben dem Priesterrat handle. Man habe außerdem in diesem Jahr den Diözesanpastoralrat erheblich erweitert, da nun aus jedem Dekanat ein Vertreter berufen worden sei, was eine Verdoppelung der Kompetenz der Weltchristen bedeute. Er lud die Anwesenden dazu ein, zu beraten, Lösungsvorschläge anzubieten und Impulse zu geben.

Regionaldekan Alois Möstl informierte aus dem Priesterrat und dankte dem Bischof für den Rückhalt in der aktuellen Missbrauchsdebatte. Man habe sich auch mit den Themen „Was ist ein gelungener Gottesdienst?“ und „Kommunionempfang von evangelischen Christen in konfessionsverbindenden Ehen“ beschäftigt.

Da zum ersten Advent das neue Lektionar mit der revidierten

18 11 30 DiPR VV Then

Dr. Reinhold Then, Leiter der Bibelpastoralen Arbeitsstelle im Bistum Regensburg

Einheitsübersetzung eingeführt wurde, stellte Dr. Reinhold Then von der Bibelpastoralen Arbeitsstelle die Änderungen exemplarisch vor. „Es handelt sich dabei nicht um eine Neuübersetzung“, betonte Dr. Then, sondern es seien textkritische Ergebnisse eingeflossen und theologische Fehler revidiert worden, wie z.B. die Aussprache des Gottesnamens in der HERR. Die Psalmen seien dabei besonders stark bearbeitet worden, wobei manche Änderungen gehört nicht wahrnehmbar und nur direkt und im schriftlichen Bereich erkennbar seien. Er lud dazu ein, sich für die Revisionen Zeit zu nehmen und sich tiefer damit zu beschäftigen, um die Veränderungen zu erkennen. Außerdem erinnerte er, dass der Lektorendienst ein wichtiger Dienst sei, da dort das Wort Gottes verkündet werde. Jeder Vortrag sei auch ein Bekenntnis. 

Generalvikar Michael Fuchs informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Rahmen der sog. „MHG-Studie“. Dabei habe man eine Differenzierung vorgenommen, da darin auch widerlegte und ungeprüfte Fälle enthalten seien. Mit der Staatsanwaltschaft arbeite man gut zusammen, wobei kein konkreter Anfangsverdacht vorliege. In der Deutschen Bischofskonferenz habe man als Konsequenzen aus der Studie vereinbart, dass Gespräche mit Betroffenen erfolgen sollen, die Personalakten der Kleriker einheitlich geführt werden sollen und externe unabhängige Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch eingesetzt werden sollen. Außerdem soll ein überdiözesanes Monitoring stattfinden, das System der Leidanerkennung weiterentwickelt und Fehler im institutionellen Bereich geklärt werden. Im Bistum Regensbug habe man konkret auch zwei Betroffene in eine Arbeitsgruppe integriert und arbeite an den Standards zur Anerkennungsprüfung, die deutschlandweit einheitlich sein sollen. Wichtig sei auch die Prävention in dezentralen Schulungen.

Ein weiteres Thema im Diözesanpastoralrat war die geplante Dekanatsreform, die bis 2023 umgesetzt werden soll. Generalvikar Michael Fuchs stellte die pastoralen Überlegungen vor, wobei auf die gewohnten Einheiten geschaut werde und die Lebensräume wie Schule und Arbeit berücksichtigt werden sollen. Durch den Rückgang der Priesterzahlen werde man 2033 etwa 250 Pfarrer haben und auch die Katholikenzahlen werde laut den Prognosen um 12% auf etwa eine Million im Bistum zurückgehen. Man schlage deshalb vor, aus den vorhandenen 33 Dekanaten 19 zu machen. Die Anwesenden waren sich einig, dass bei dieser Reform vor allem administrative Fragen betroffen seien. Da in

18 11 30 DiPR VV Fuchs

Generalvikar Prälat Michael Fuchs

Zukunft auch Pfarreiengemeinschaften zusammengelegt werden müssen, wurde angeregt, dann die Leute vor Ort einzubinden. Der Generalvikar berichtete außerdem, dass zur Entlastung der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben in einer Testphase in elf ausgewählten Pfarreien Verwaltungskoordinatoren eingesetzt würden, die der Kirchenverwaltung und dem Pfarrer bei der Verwaltung der Pfarrei helfen würden. Diese würden aber die Entscheidungen der Kirchenverwaltung nicht ersetzen. Wichtig sei dies, da in Zukunft verschärfte Auflagen zur Rechtsicherheit von Entscheidungen zu erwarten seien. Die Anregung, über das Jahr 2033 hinaus zu planen, lehnte der Generalvikar ab, da bei den Prognosen über einen so langen Zeitraum eine große Unschärfe herrsche. Vom Gremium wurde auch angeregt, vermehrt um pastorales Personal zu werben. Ebenso sollen die Pfarreien auch selbst weiterdenken, da manche Veränderungen z. B. bei einem Pfarrerwechsel absehbar seien.