Pfarrgemeinderatswahl

Die Pfarrgemeinderatswahl findet im Bistum Regensburg alle vier Jahre statt. Die erste Wahl des Pfarrgemeinderats (PGR) war im Jahr 1968. Am Anfang war ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen, ab 1974 wurde der vierjährige Rhythmus eingeführt. Wählen dürfen Katholiken ab 14 Jahre, gewählt werden können sie ab 16 Jahren.

Wahlbeteiligung

Nach dem Endergebnis der Pfarrgemeinderatswahl, die am 20.03.2022 stattgefunden hat, haben von 975.378 Wahlberechtigten 132.944 Katholiken ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 13,63%.

Statut und Wahlordnung

Grundlage für die Wahl ist das Statut (Satzung) für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Regensburg, die auch die Wahlordnung enthält. Jede Pfarrei hat einen Pfarrgemeinderat, wobei in Pfarreiengemeinschaften in der Regel Gesamtpfarrgemeinderäte gebildet werden. Diese werden dann durch Ortsausschüsse unterstützt.

Werbematerial und Hilfestellungen

Von Bistumsseite wird die Wahl von der Geschäftsstelle der Diözesanen Räte begleitet. Diese stellt auch Werbematerialen zur Verfügung, die meist bayernweit durch das Landeskomitee der Katholiken erarbeitet werden.

2026

Sobald eine neue Pfarrgemeinderatswahl ansteht, erhalten Sie hier das Werbematerial.