Pfarrgemeinderatswahl
Die Pfarrgemeinderatswahl findet im Bistum Regensburg alle vier Jahre statt. Die erste Wahl des Pfarrgemeinderats (PGR) war im Jahr 1968. Am Anfang war ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen, ab 1974 wurde der vierjährige Rhythmus eingeführt. Wählen dürfen Katholiken ab 14 Jahre, gewählt werden können sie ab 16 Jahren. Die nächste Pfarrgemeinderatswahl findet am 01. März 2026 statt.
Statut und Wahlordnung
Grundlage für die Wahl ist das Statut (Satzung) für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Regensburg, die auch die Wahlordnung enthält. Jede Pfarrei hat einen Pfarrgemeinderat, wobei in Pfarreiengemeinschaften in der Regel Gesamtpfarrgemeinderäte gebildet werden. Diese werden dann durch Ortsausschüsse unterstützt.
Werbematerial und Hilfestellungen
Von Bistumsseite wird die Wahl von der Geschäftsstelle der Diözesanen Räte begleitet. Diese stellt auch Werbematerialen zur Verfügung, die meist bayernweit durch das Landeskomitee der Katholiken erarbeitet werden.