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(pdr) Am vergangenen Freitag, 08.11.2019, veranstaltete das Diözesankomitee des Bistums Regensburg seine jährliche Herbstvollversammlung. Zentrales Thema war der Lebensschutz. Außerdem gab es eine intensive Diskussion um die Höhe der Anerkennungsleistungen bei sexuellem Missbrauch. Zum Abschluss stellte sich die Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL) vor, die erst seit Frühjahr 2019 Mitglied im Diözesankomitee ist.

 

Der Abend begann mit der Feier der Heiligen Messe. Im anschließenden Studienteil, dem sich auch Bischof Rudolf Voderholzer anschloss, widmeten sich die Anwesenden dem Thema Lebensschutz. Im Fokus stand die Frage, was die Kirche konkret für Schwangere in Not tut. Dazu gab es zwei Vorträge externer Referenten: Dr. Karl Eder, Vorsitzender der AKTION FÜR DAS LEBEN und Gabriele Dotzer, Leiterin der Caritas Schwangerschaftsberatung im Bistum Regensburg. Die AKTION FÜR DAS LEBEN ist ein seit 1973 bestehender gemeinnütziger Verein, der durch die Verteilung von Spendengeldern Menschen hilft, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft in Not geraten sind. „Wir helfen dann, wenn sonst niemand mehr hilft“, sagte Dr. Eder und auch Gabriele Dotzer konnte diese Erfahrung bestätigen: Sie hat schon oft bei der AKTION FÜR DAS LEBEN Anträge gestellt. Eine Besonderheit des Vereins ist, dass seine Struktur es erlaubt, dass die Hilfe sehr schnell an die Notleidenden gehen kann. Oft dauert es nur einen einzigen Tag, bis das Geld für etwa eine Baby-Erstausstattung an einen Hilfesuchenden geht.

 

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Gabriele Dotzer, Leiterin der Schwangerenberatung der Caritas im Bistum Regensburg

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Dr. Karl Eder, Vorsitzender der AKTION FÜR DAS LEBEN e.V.

 

Dr. Eder berichtete von „Fällen, die einem nahe gehen und wo man merkt: da hat es wirklich gebrannt.“ Ähnlich auch bei Gabriele Dotzer: Die katholischen Beratungsstellen stellen keinen Beratungsnachweis aus, der benötigt wird, um eine Abtreibung durchführen zu lassen. Trotzdem wird die Beratung bei der Caritas nicht weniger in Anspruch genommen. Im Gegenteil: „Unsere Zahlen explodieren“, sagte Gabriele Dotzer. Vielfach kommen Frauen zur Beratung, die bereits einen Beratungsnachweis haben und suchen dennoch das Gespräch. Gabriele Dotzer spürt dann häufig eine, wenn auch noch so kleine, Flamme für das Kind: „Die Flamme zu stärken und die Situation so verbessern, dass das Kind kommen kann – das ist unsere Aufgabe“, schließt Gabriele Dotzer.

Bischof Rudolf Voderholzer ist der Schutz des ungeborenen Lebens ein wichtiges Anliegen: „Eine Abtreibung ist keine Lösung, sondern die Beseitigung eines Problems“, hob der Bischof in der Versammlung hervor.

In seiner weiteren Ansprache informierte Bischof Voderholzer das Gremium über seine Haltung zum Synodalen Prozess, der am ersten Advent dieses Jahres beginnen wird. Wirklich etwas davon mitbekommen werde man aber erst bei der nächsten Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Januar 2020, vermutete Bischof Voderholzer.

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Bischof Dr. Rudolf Voderholzer

 

Ein weiterer wichtiger Punkt war Bischof Rudolf die Diskussion um die Höhe der Anerkennungsleistungen bei sexuellem Missbrauch, denn er möchte die Meinung der Laienvertreter im Bistum Regensburg in die Gespräche der DBK mit einbringen. In der nächsten Vollversammlung der DBK sollen die Empfehlungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe zur „Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“ diskutiert werden. Diese Empfehlungen unterscheiden sich stark vom bisherigen Vorgehen im Bistum Regensburg im Falle sexuellen Missbrauchs. Bischof Voderholzer sprach von einer „enormen Erhöhung der Zahlungen bei gleichzeitiger Absenkung der Plausibilitätsprüfung“. Das Diözesankomitee, dem eine Vergleichstabelle zwischen bisherigem Vorgehen und den Empfehlungen vorlag, war erstaunt, dass die Thematik der Anerkennungsleistungen wieder aufgerollt werden soll. Ganz unabhängig davon, dass man sich auch mit viel Geld von der Schuld nicht loskaufen könne. Man solle keinen Unterschied zwischen Opfer im kirchlichen und nichtkirchlichen Bereich machen. Angemessen sei eine Anerkennungsleistung in Höhe der bisherigen Zahlungen. „Meine größte Sorge ist“, teilte der Bischof dem Komitee mit, „dass im Blick auf die Opfer im Bistum Regensburg das derzeit erreichte Stadium der Befriedung neu aufgerissen würde.“

Pfarrgemeinderat, Diözesanpastoralrat und Diözesankomitee – Diözesane Räte im Bistum Regensburg

Das II. Vatikanische Konzil bemühte sich um eine stärkere Förderung des Laienapostolats, d.h. der spezifischen Sendung von Weltchristen. Deshalb sollten – wie es im Artikel 26 des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien heißt – in den Diözesen beratende Gremien eingerichtet werden, „die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen“. Im Bistum Regensburg gibt es drei Gremien diözesaner Räte: den Pfarrgemeinderat, den Diözesanpastoralrat und das Diözesankomitee. Während der Pfarrgemeinderat im Wesentlichen auf Pfarreiebene tätig ist, sind Diözesanpastoralrat und -komitee auf Bistumsebene aktiv. Der Schwerpunkt des Diözesanpastoralrates liegt dabei eher auf einer Vertretung der Pfarreien, im Diözesankomitee geht es hingegen stärker um die Repräsentation von Verbänden und Geistlichen Gemeinschaften. Außerdem kann das Diözesankomitee – im Einvernehmen mit dem Bischof – selbst Beschlüsse fassen, wohingegen der Diözesanpastoralrat beratenden Charakter hat.

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