Drei Gremien – Eine Einheit

Diözesankomitee, Pfarrgemeinderat, Diözesanpastoralrat

Im Rahmen der Rätereform von 2006 wurde neben dem Diözesankomitee auch der Pfarrgemeinderat und der Diözesanpastoralrat neu koordiniert und klarer definiert. Hier gelangen Sie auf die Seiten der anderen Gremien.

Eine Frucht des II. Vatikanischen Konzils

Der Pfarrgemeinderat im Bistum Regensburg

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die das pastorale Leben einer Pfarrei betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Dabei übernehmen die Gewählten in besonderer Weise Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde

  • Beratung in pastoralen Fragen

  • Zusammenführung der vielfältigen Dienste Einzelner
  • Entdeckung und Förderung der verschiedenen Charismen
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Das Beratungsgremium des Bischofs

Der Diözesanpastoralrat im Bistum Regensburg

Das Gremium besteht aus 33 Vertretern der Pfarrgemeinderäte, den Regionaldekanen sowie Vertretern von Verbänden, Ordensmännern und Ordensfrauen, Pastoral- und Gemeindereferenten, Diakonen und Priestern.

  • Seelsorgliche Tätigkeit untersuchen

  • Gemeinsam beraten

  • Praktische Forderungen vorschlagen