Drei Gremien – Eine Einheit
Diözesankomitee, Pfarrgemeinderat, Diözesanpastoralrat
Im Rahmen der Rätereform von 2006 wurde neben dem Diözesankomitee auch der Pfarrgemeinderat und der Diözesanpastoralrat neu koordiniert und klarer definiert. Hier gelangen Sie auf die Seiten der anderen Gremien.
Der Pfarrgemeinderat im Bistum Regensburg
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die das pastorale Leben einer Pfarrei betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Dabei übernehmen die Gewählten in besonderer Weise Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde
Beratung in pastoralen Fragen
- Zusammenführung der vielfältigen Dienste Einzelner
- Entdeckung und Förderung der verschiedenen Charismen


Der Diözesanpastoralrat im Bistum Regensburg
Das Gremium besteht aus 33 Vertretern der Pfarrgemeinderäte, den Regionaldekanen sowie Vertretern von Verbänden, Ordensmännern und Ordensfrauen, Pastoral- und Gemeindereferenten, Diakonen und Priestern.
Seelsorgliche Tätigkeit untersuchen
Gemeinsam beraten
Praktische Forderungen vorschlagen