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Nach Beschlussfassung der Vollversammlung und Genehmigung durch Bischof Voderholzer tritt für das Diözesankomitee die bedeutendste Statutenänderung seiner Geschichte in Kraft. Das Gremium soll durch die Reformen künftig mehr als nur ein Zusammenschluss von Verbänden sein.
Die Vollversammlung des Diözesankomitees, die am 22. März stattfand, hat die weitreichendste Statutenänderung seiner 18-jährigen Geschichte verabschiedet. Nach der am Freitag erfolgten Genehmigung durch Bischof Voderholzer bringen diese Änderungen eine grundlegende Umstrukturierung mit sich: Neben einer klaren Festlegung der Aufgaben des Gremiums können Beschlüsse nun eigenständiger und flexibler als bisher gefasst werden. Zusätzlich sollen künftig nicht nur kirchliche Verbände und Gemeinschaften, sondern auch Einzelpersonen aus Kirche und Gesellschaft als stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden können.
Aufnahme von bis zu 20 weiteren Personen aus Kirche und Gesellschaft
Nach den Bestimmungen und den Reformen des neuen Statuts ist es vorgesehen, dass das Laiengremium künftig bis zu 20 weitere stimmberechtigte Katholikinnen und Katholiken aus Kirche und Gesellschaft aufnehmen kann. Diese können von den aktuellen Mitgliedern, den Verbänden und Geistlichen Gemeinschaften, vorgeschlagen und von der Vollversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
„Die geschaffene Möglichkeit, weitere Mitglieder in das Diözesankomitee zu berufen, ermöglicht es uns, besser in die Gesellschaft hineinzuwirken. Sowohl die steigende Repräsentanz als auch die Chance, Expertise aus allen Bereichen der Gesellschaft direkt im Diözesankomitee zu verankern, stärken das gesamte Gremium und unseren Auftrag, das Laienapostolat zu koordinieren und zu fördern“, so Noah Walczuch, stellvertretender Vorsitzender des Diözesankomitees.
Flexiblere Arbeitsweise möglich
Durch die Reformen verfügt das Komitee über eine erhöhte Flexibilität, um zeitnah auf aktuelle Themen zu reagieren. Früher wurde die Notwendigkeit einer Einigung mit dem Bischof betont, was theoretisch bedeuten würde, dass sämtliche Entscheidungen mit ihm abgestimmt werden müssten. Obwohl dies in der Praxis nie ein Problem darstellte, ist nun eine klarere Regelung etabliert worden. Die Kommunikation mit dem Bischof bleibt weiterhin eng, ermöglicht jedoch eine schnellere Handlungsfähigkeit. Besonders in Zeiten, in denen die Dynamik sozialer Medien das Tempo vorgibt, ist dies von entscheidender Bedeutung. Der entsprechende Passus im Statut lautet nun: „Das Diözesankomitee Regensburg fasst seine Beschlüsse im Bewusstsein der Gemeinschaft mit dem Bischof und der ganzen Kirche selbstständig und in eigener Verantwortung.“
Diese gestärkte Autonomie bildet die Grundlage für die Aufgabe, die Anliegen und Positionen der Christinnen und Christen zu vertreten. Dies fördert deutlich die konstruktive und vielfältige Meinungsbildung im Diözesankomitee.
Klare Aufgaben – Klare Ziele
Durch das neue Statut sind nun auch die Aufgaben der verschiedenen Organe und des Diözesankomitees selbst klar benannt. Der erste Aufgabenbereich umfasst die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im gesellschaftlichen und kirchlichen Leben. Anschließend sollen Positionspapiere und Stellungnahmen die Anliegen, die an das Diözesankomitee herangetragen werden, in der Öffentlichkeit vertreten. Darüber hinaus soll das Diözesankomitee Anregungen für das Wirken im Bistum und in der Gesellschaft geben und die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte aufeinander abstimmen und fördern.
Der zweite Aufgabenbereich umfasst die Organisation und Durchführung gemeinsamer Initiativen, Veranstaltungen und Fortbildungen. Das Diözesankomitee veranstaltet regelmäßig Wallfahrten, Podiumsdiskussionen, Familientage und gemeinsame Fahrten zu Großveranstaltungen wie dem Katholikentag. Der dritte Bereich betrifft die Wahl von Vertretungen des Bistums für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und für das Landeskomitee der Katholiken in Bayern.