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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt. Der Krieg im Nahen Osten ist erneut eskaliert: Eine brüchige Waffenruhe an der Straße von Hormus ist zerbrochen. Das trifft eine Wirtschaft, die ohnehin kaum in Schwung kommt. Noch im Januar rechnete die Bundesregierung mit 1,0 Prozent Wachstum für 2026; im April musste sie das – mit Verweis auf den Nahost-Konflikt – auf 0,5 Prozent halbieren. Nach zwei Rezessionsjahren und nur 0,2 Prozent 2025 darf man das mickrig nennen.

In dieser Lage zeigt sich ein bekannter Reflex: Wo Wachstum ausbleibt, gerät fast automatisch in den Blick, was bislang als geschützt galt. Der Koalitionsausschuss hat noch vor der Sommerpause ein Reformpaket geschnürt, das auch bei der Krankschreibung ansetzt: künftig soll schon ab dem ersten Tag ein Attest nötig sein. Passend dazu wirbt DIHK-Präsident Peter Adrian dieser Tage dafür, die Sonntagsöffnung über eine Grundgesetzänderung dauerhaft freizugeben: Der stationäre Handel müsse sich gegen einen Onlinehandel behaupten, der rund um die Uhr geöffnet habe.

Doch hält diese Diagnose der Überprüfung stand? Für Schweden (plus 5 Prozent Umsatz) und die USA (plus 3,9 bis 10,7 Prozent) belegen Studien klare Liberalisierungseffekte. Für Deutschland fällt der Befund nüchterner aus. Eine Studie der Humboldt-Universität Berlin zur Teilderegulierung 2006/2007 fand einen Rückgang der Vollzeitbeschäftigung im Einzelhandel um 2,7 Prozent. Auch Verdi berichtet: Nach einem verkaufsoffenen Sonntag sinkt der Umsatz in denselben Läden meist in der Folgewoche wieder, also Verlagerung statt Wachstum. Für Kundinnen und Kunden verliert der Sonntag zudem an Bedeutung: Händler nennen inzwischen öfter die Werbewirkung als den Umsatz als das zentrale Motiv. Das eigentliche Problem benennt der Handelsverband selbst: 2,5 Milliarden Euro Umsatz gehen jährlich an chinesische Online-Plattformen ohne jede Öffnungszeitenbeschränkung verloren. Ein paar zusätzliche Sonntage lösen das nicht.

Adrians Hauptargument gegen diesen Schutz: Die Formulierung aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 WRV – der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ – sei zu religiös gedacht, um noch zeitgemäß zu sein. Das verkennt die Rechtslage: Laut Bundesverfassungsgericht schützt die Norm kein religiöses Privileg, sondern eine gesellschaftliche Mindestsynchronisation, also einen Tag, an dem alle zugleich frei haben.

Genau darin liegt meiner Meinung nach sein Wert bis heute: kein Gegenposten zum wirtschaftlichen Nutzen, sondern selbst ein gesellschaftliches Gut. An einem Sonntag nehme ich die Welt anders wahr, wenn ich durch die Stadt gehe und die Geschäfte geschlossen sind. Ich stehe in einer anderen Beziehung zur Außenwelt, in einer anderen Resonanz, würde Hartmut Rosa sagen. In einer Zeit der Beschleunigung braucht es genau solche Momente der Entschleunigung: Zeit für Familie, Natur, Kultur. Macht eine Gesellschaft das an einem gemeinsamen Tag fest, entsteht mehr als individuelle Erholung: gesellschaftlicher Zusammenhalt, der in Krisenzeiten wichtiger denn je ist.

Die eigentliche Reformarbeit liegt woanders: bei Bürokratie, Energiekosten und Investitionen. Wollen wir wirklich alles schneller, höher, weiter machen und dafür unseren Sonntag opfern?